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Logopädische Beratung

Wir möchten Sie umfassend über die Therapie und die Randbedingungen informieren.

Überweisung

Ärztliche Verordnung

Wenn Sie eine logopädische Untersuchung oder Therapie benötigen, suchen Sie bitte zunächst Ihren Arzt auf. Jeder Arzt mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen (z. B. Phoniater, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Hausarzt) darf eine Behandlung verordnen. Lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich oder Ihre Angehörigen in der Praxis melden.

Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei privat versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.
Jeder Betroffene hat einen gesetzlichen Anspruch auf logopädische Behandlung!

Der Therapievertrag

Bei Ihrem Ersttermin schließen wir mit Ihnen einen Therapievertrag ab. Dieser beinhaltet folgende Punkte:

Für alle Patienten

24-Stunden-Regelung: Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten, die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse.
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können wir die für Sie reservierte Zeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben. In diesem Fall stellen wir Ihnen diese Zeit zum derzeit gültigen Kassensatz privat in Rechnung.
Aufsichtspflicht der Therapeuten:
Die Aufsichtspflicht der Therapeuten für Ihre/n Tochter/Sohn endet mit Beendigung der vereinbarten Behandlungszeit. Bei verspäteter Abholung kann keine Beaufsichtigung gewährleistet werden.

Für Privatpatienten

Behandlungskosten: Die Preise werden zwischen uns und Ihnen vereinbart und sind unabhängig vom jeweiligen Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse zu leisten. Sie erhalten hierzu eine Kostenvereinbarung und auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

Für gesetzlich versicherte Patienten

Behandlungskosten: Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz, erwachsenen Patienten abzüglich Rezeptgebühr und Eigenanteil.
Rezeptgebühr und Zuzahlung bei Erwachsenen Patienten: Bei erwachsenen Patienten wird seit Januar 2004 bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von € 10.- verlangt, die wir an die Krankenkasse weiterleiten.
Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten. Ihre BezugstherapeutIn berechnet individuell Ihre zu leistende Zuzahlung und stellt Ihnen dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine Rechnung aus.